1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Suchaufträge, die die Start-One UG (haftungsbeschränkt), Im Mediapark 5, 50670 Köln, für Unternehmen ausführt. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragrafen 14 BGB.
Was im Einzelfall in Textform vereinbart wird, geht diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
2. Gegenstand
Wir suchen und empfehlen Kandidaten für die im Angebot genannte Position. Die Auswahl und die Einstellungsentscheidung trifft der Auftraggeber. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Suche, nicht der Eintritt der Besetzung.
3. Exklusivität
Der Auftrag wird exklusiv erteilt. Der Auftraggeber beauftragt für dieselbe Position während der Laufzeit keinen weiteren Personaldienstleister.
Besetzt der Auftraggeber die Position während der Laufzeit über einen anderen Personaldienstleister, wird neben dem Auftragshonorar eine Aufwandspauschale von 5.000 Euro fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Der Auftragnehmer kann den Auftrag in diesem Fall beenden. Eine Besetzung aus eigenen Bewerbungen des Auftraggebers löst diese Pauschale nicht aus.
4. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt die für die Suche nötigen Angaben zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Rückmeldungen zu vorgestellten Kandidaten erfolgen zeitnah. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verlängern die Laufzeit entsprechend.
5. Honorar
Das Gesamthonorar beträgt 29 Prozent des Bruttojahreszieleinkommens.
Bei Auftragserteilung wird ein Auftragshonorar von 5.000 Euro fällig. Es wird im Erfolgsfall vollständig auf das Gesamthonorar angerechnet. Der verbleibende Betrag ist das Erfolgshonorar.
Ein Zwischenhonorar bei der Vorstellung von Kandidaten fällt nicht an.
Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist das für das erste Beschäftigungsjahr vereinbarte Bruttojahreszieleinkommen. Dazu zählen das Festgehalt einschließlich eines 13. und 14. Monatsgehalts, die vertraglich vereinbarte variable Vergütung bei einhundert Prozent Zielerreichung sowie geldwerte Vorteile.
Ein Dienstwagen wird pauschal mit 5.000 Euro angesetzt. Beteiligungsprogramme zählen mit dem im Anstellungsvertrag ausgewiesenen Jahreszielwert; ist kein Wert ausgewiesen, bleiben sie außer Betracht. Einmalige Antrittsprämien sowie Umzugs- und Auslagenerstattungen zählen nicht.
Ist keine variable Vergütung vereinbart, ist das Festgehalt maßgeblich.
7. Fälligkeit und Zahlung
Das Auftragshonorar wird mit Auftragserteilung fällig. Das Erfolgshonorar wird mit Unterzeichnung des Anstellungs- oder Dienstvertrags durch die vermittelte Person fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Reisekosten sind im Honorar enthalten, sofern der Auftraggeber keine gesonderten Reisen verlangt.
8. Nachwirkung
Stellt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen eine von uns vorgestellte Person innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung an, auch auf einer anderen Position, entsteht das Erfolgshonorar nach Ziffer 5.
9. Nachbesetzung innerhalb von 180 Tagen
Scheidet die besetzte Führungskraft innerhalb von 180 Tagen nach Eintritt aus, gleich von welcher Seite, besetzen wir einmalig für dieselbe Position ohne weiteres Honorar nach. Gelingt die Nachbesetzung nicht binnen 90 Tagen, erstatten wir das Honorar abzüglich des Auftragshonorars.
Voraussetzung ist, dass sämtliche Rechnungen ausgeglichen sind und der Auftraggeber uns binnen 14 Tagen nach Kenntnis vom Ausscheiden informiert. Ausgenommen sind betriebsbedingte Kündigung, Wegfall der Position und Insolvenz.
10. Abwerbung
Wir sprechen die vermittelte Person und Mitarbeiter des Auftraggebers nicht für andere Auftraggeber an. Diese Zusage gilt ohne zeitliche Begrenzung und über das Ende des Mandats hinaus.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Informationen aus dem Mandat vertraulich, auch über dessen Ende hinaus. Wir nennen den Auftraggeber nur nach dessen Freigabe als Referenz.
12. Datenschutz
Beide Seiten verarbeiten personenbezogene Daten der Kandidaten in eigener Verantwortung nach der Datenschutz-Grundverordnung. Der Auftraggeber verwendet übermittelte Kandidatendaten ausschließlich für die Besetzung der beauftragten Position und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
13. Laufzeit und Kündigung
Der Auftrag läuft bis zur Besetzung der Position. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Das Auftragshonorar wird in diesem Fall nicht erstattet. Ziffer 8 gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.
14. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe des Gesamthonorars.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.